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Wir sind bemüht, unsere Webpräsenz im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain: https://zukunft.grafschaft-bentheim.de
Diese Webpräsenz ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 fast vollständig vereinbar.
Aktuell arbeiten wir an der Umsetzung der Barrierefreiheit der Webseite.
Es gibt bisher noch keine Seite in Leichter Sprache oder Gebärdensprache.
Diese befinden sich in Arbeit und sollen, so schnell wie es uns möglich ist, veröffentlicht werden.
Leider ist es uns aktuell technisch nicht möglich, anderssprachige Wörter oder Textabschnitte mittels HTML korrekt auszuzeichnen. Wir bemühen uns, dies bald umsetzen zu können.
Bezugnehmend auf Prüfschritt 9.3.1.2 des BIK BITV-Selbsttests.
Ob ein Dokument bereits barrierefrei ist, erkennen Sie daran, dass der Download mit der Information "barrierefrei" versehen ist. Leider sind unsere Dokumente aktuell nicht barrierefrei.
Sollten Sie Dokumente in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Feedbackformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Leider verfügen unsere Videos nicht über die notwendigen Transkriptionen in Form von Text oder einer Fassung mit Audiodeskription. Wir bitten um Entschuldigung und hoffen, diese bald umsetzen zu können.
Bezugnehmend auf die Prüfschritte 9.1.2.3 und 9.1.2.5 des BIK BITV-Selbsttests.
Wir nutzen für die Einbindung von Videos die Plattform "YouTube". Diese bietet eine Untertitelfunktion, die es dem Nutzer erlaubt, Untertitel hinzuzuschalten oder auszublenden.
Leider beinhaltet diese Funktion nicht, dass Untertitel in ihrer Darstellung angepasst werden können. Eine optimale, barrierefreie Bereitstellung der Videos ist uns technisch daher aktuell nicht möglich. Wir bemühen uns, eine Lösung für diese Barriere zu finden.
Bezugnehmend auf Prüfschritt 7.1.4. „Untertitel-Anpassungen“ des BIK BITV-Selbsttests.
Diese Erklärung wurde am 01.12.2021 erstellt.
Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 19.08.2022 überprüft.
Über das unten stehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse wfgrfschftd gesendet und von unseren Mitarbeitern bearbeitet.
Die mit *Sternchen gekennzeichnet Felder sind Pflichtfelder, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben können.
Sie erhalten von uns auf Wunsch technischen Support im Bereich der Barrierefreiheit.
Falls Sie Hilfe bei der Bedienung der Webseite brauchen, erhalten Sie diese auch auf der Seite "Bedienungshilfen".
Falls Sie Unterstützung anderer Art brauchen, melden Sie sich gerne bei unseren Mitarbeitern:
Angaben folgen
Hinweis: Über das Feedbackformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit unseren Mitarbeitern ist nicht möglich?
Bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen
Postfach 141
30001 Hannover
Telefon: +49 511 120-4010
E-Mail: schlchtngsstllmsndrschsnd